Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Neustart der BEG – Anträge ab dem 22.02.2022 für Sanierungsvorhaben

Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 22.02.2022 bei der KfW wieder

neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden. Für die Erteilung von Finanzierungszusagen zu solchen Anträgen sind jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar. Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können

erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist. 

Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Grundlage für die Förderung sind die am 01.02.2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (WG) vom 07.12.2021 beziehungsweise die

am 21.10.2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16.09.2021 einschließlich der jeweils in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" zu diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben.

(Quelle: KfW)