Corona: Quarantäne und Isolation in Niedersachsen ab 15.1.2022

Damit gelten die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen bei den Isolations- und Quarantäne-Vorschriften ab Samstag, den 15.1.2022 auch in Niedersachsen! Befristet sind die Regelungen zunächst bis zum 12.2.2022.

Was sind die relevanten Regelungen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Sicht?

 

Wer muss sich sofort absondern/ in Isolation bzw. Quarantäne begeben?

 

  • Positiv Getestete (PCR-Test) – dies gilt unabhängig davon, ob diese geimpft sind oder nicht.
  • Verdachtspersonen, also Personen, die
    • einen positiven Schnelltest  (also entweder als PoC-Antigen-Selbsttest oder als PoC-Antigen-Test zur professionellen Anwendung z.B. in einem Testzentrum) gemacht haben und nun einen PCR-Test machen müssen, vgl. S. 1 der Begründung der VO.
      • Hinweis: Zur Schonung der PCR-Test-Kapazitäten sollte nach einem positiven Selbsttest zunächst ein Test in einem Testzentrum gemacht werden
  • Verdachtspersonen mit Symptomen, die eine ärztliche PCR-Anordnung haben bzw. auf das Ergebnis warten
  • Dies bedeutet, dass sich Arbeitnehmer/innen nach einem positiven Schnelltest auch dann in Quarantäne begeben müssen, wenn sie dazu (noch) nicht vom Gesundheitsamt aufgefordert worden sind. Sie müssen ihren Arbeitgeber natürlich unverzüglich informieren.

 

Was müssen Personen in Isolation/ Quarantäne zusätzlich tun?

 

  • Erstellen einer Kontaktliste ( Name, Adresse, Telefon), mit Personen, zu denn in den letzten zwei Tagen oder seit Durchführung des Tests ein enger Kontakt bestand (zur Def. vgl. unten)
  • Bei Vorliegen eines positiven PCR-Tests ( erst dann!) Gesundheitsamt informieren!
  • Kontaktpersonen ( Definition s.u.) und Arbeitgeber eigenständig informieren
  • als Verdachtsperson  - also z.B. nach einem positiven Schnelltest (s.o.)- PCR-Test durchführen lassen

 

Wann gilt man als Kontaktperson?

 

  • Kontaktpersonen sind die, zu denen in den letzten zwei Tagen oder seit  Durchführung des Tests ein enger Kontakt bestand: Was ist ein enger Kontakt?
    • enger Kontakt (weniger als 1,5 Meter Abstand) mehr als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz ( also derzeit ohne FFP 2 Maske)  -oder –
    • Gespräch (weniger als 1,5 Meter Abstand) ohne adäquaten Schutz, unabhängig von der Dauer -oder –
    • mehr als 10 Minuten Aufenthalt in einem schlecht belüfteten Raum

 

Wie lange müssen Infizierte in Isolation, wenn sie Symptome hatten?

 

  • 10 Tage, diese Frist kann auf 7 Tage abgekürzt werden, wenn
    • diese Personen nach sieben Tagen den Nachweis eines negativen PCR- oder negativen „PoC-Antigen-Schnelltests zur patientennahen Durchführung durch Dritte vorlegen“  und wenn sie 48 Stunden symptomfrei waren.
    • Der Besuch einer Teststelle zur Verkürzung der Absonderungszeit ist während dieses Zeitraums erlaubt.

 

Was heißt hier „Antigen-Schnelltest zur patientennahen Durchführung durch Dritte?“ Kann ich mich durch einen beobachteten Selbsttest im Betrieb freitesten?

 

  • Nein:  Erforderlich ist ein Antigen-Schnelltests, die durch geschultes Personal mit einem Nasen- oder Rachenabstrich durchgeführt werden – die Auswertung erfolgt dann direkt vor Ort, also in der Regel in einem Testzentrum, einer Apotheke oder beim Arzt. Ein beobachteter Selbsttest reicht nicht! Die Arbeitgeber müssen also für die Beendigung der Quarantäne nach 7 Tagen die Vorlage eines Tests aus einem Testzentrum, aus der Apotheke oder vom Arzt etc. verlangen.

 

Wie lange müssen Infizierte in Isolation, wenn sie keine Krankheitssymptome hatten?

 

  • 10 Tage, diese Frist kann auf 7 Tage abgekürzt werden, wenn
    • diese Personen nach sieben Tagen den Nachweis eines negativen PCR- oder negativen PoC-Antigen-Schnelltestszur patientennahen Durchführung durch Dritte vorlegen.

 

Wie werden die Quarantäne-Tage berechnet?

 

  • Der erste volle Tag nach der Begegnung mit dem Infizierten.

 

Wie lange müssen Verdachtspersonen, also Personen mit einem positiven Schnelltest, in Quarantäne?

 

  • bis das Ergebnis eines negativen PCR-Tests vorliegt
  • wenn das Ergebnis des PCR-Tests positiv ist, vgl. oben  Isolation von Infizierten

 

Wann müssen symptomfreie Kontaktpersonen gar nicht in Quarantäne?

 

  • wenn sie geboostert sind.
  • wenn sie vollständig geimpft sind, in der Regel mit der zweiten Impfung, und diese letzte Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
  • wenn sie genesen und einmal geimpft sind und wenn der Genesenen-Nachweis nicht älter als 3 Monate ist oder die Impfung in den letzten drei Monaten nach der Genesung erfolgt ist. 

 

Wie lange müssen Kontaktpersonen, die nicht geimpft sind oder die nicht geboostert sind und deren Impfung länger als 3 Monate zurückliegt in Quarantäne?

 

  • 10 Tage, können diese aber auch wie folgt abkürzen:
  • Frühestens nach  7 Tagen können sie mit einem negativen Antigen-Schnelltest die Quarantäne beenden.