Förderung von klimaschonenden Antrieben bei Nutzfahrzeugen

Endlich liegt es vor – das lange angekündigte Förderprogramm zur „Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“. Es läuft bis Ende 2024 und umfasst 1,6 Mrd. Euro für die Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie 5 Mrd. Euro für zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur.

Es sind mehrere zeitliche befristete sog. Förderaufrufe geplant – heute entscheidend ist derzeit der erste Förderaufruf, der bis zum 27.09.2021 befristet ist.

Dieses Programm soll insgesamt dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse:

  • zur Förderung der Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN), ( darauf bezieht sich der vorliegende, erste Förderaufruf!)
  • zur Förderung für die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI),
  • zur Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS).

Die konkreten Regelungen sind der  Richtlinie KsNI und demaktuellen Förderaufruf zu entnehmen.

 

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Verein

 

Wo findet man die Formulare für den ersten Förderaufruf bis 27.09.2021?

  • Die Anträge stehen im eService-Portal zum Download zur Verfügung. Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form über das eService-Portal möglich.

 

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

  • Neuanschaffung und Umrüstung

Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3.

Gefördert werden aber auch Umrüstungen auf alternative Antriebe in den Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 % der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.

Anmerkungen:

Die Neuanschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben (Batterieelektrik und Brennstoffzellen) wird in den genannten Klassen N1, N2 und N3 gefördert. Auch die Förderung von verkehrsrechtlich zugelassenen Sonderfahrzeugen ist möglich. Die Umrüstung von Fahrzeugen (Einbau von alternativen Altrieben) wird nur in den Klassen N2 und N3 unterstützt.

Hybridantriebe werden nur bei Fahrzeugen der Klasse N3 gefördert.

Neben Neufahrzeugen sind auch junge gebrauchte Fahrzeuge mit einer vorherigen einmaligen Zulassung auf den Hersteller beziehungsweise den Händler und einer maximalen Laufleistung von 10.000 km förderfähig. Weitere Möglichkeiten zur Förderung von Miet- und Leasingangeboten werden in einem Merkblatt (PDF) erläutert.

  • Tank- und Ladeinfrastruktur

Einige Kreishandwerkerschaften und Verbände überlegen, hier zu investieren.

Eine Förderung ist geplant – über den aktuellen Förderaufruf ist eine Förderung aber noch nicht möglich – dazu bitte die folgenden Förderaufrufe abwarten.

Geplant sind Förderungen der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.

 

Werden alle Anträge, die die Voraussetzungen erfüllen, bedient? NEIN!

Die Bewilligung der Anträge erfolgt zwar nicht nach dem „Windhundprinzip“, ABER: Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt für Güterverkehr entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel.

Falls bis 27.09.2021 mehr Anträge eingereicht werden als Finanzmittel zur Verfügung stehen, wird eine Priorisierung auf Basis einer vorher ermittelten CO2-Einsparungsquote genutzt, die Anschaffungskosten mit CO2-Einsparungen zur Hilfe genommen. Wie diese berechnet wird und welche weiteren Vorgaben gelten, findet sich im Förderaufruf, s.o.