Es gibt vereinzelt große Unternehmensgruppen / Konzerne, die von ihren dort tätigen Handwerksunternehmen eine „Bestätigung“ haben wollen, dass diese überhaupt noch arbeiten dürfen.
Für diesen Fall ist die anliegende Formulierung der Selbstverständlichkeit gedacht – ohne Bezug auf eine konkrete Fassung der Verordnungen, damit sie allgemeingültig ist.
Bei Bedarf können Sie die anliegende Bestätigung herunterladen und ausdrucken.