Handwerkliche Tätigkeit erlaubt - schriftliche Bestätigung

Bestätigung der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachen, dass handwerkliche Tätigkeiten auch unter Pandemie-Bedingungen ausgeübt werden dürfen.

Es gibt vereinzelt große Unternehmensgruppen / Konzerne, die von ihren dort tätigen Handwerksunternehmen eine „Bestätigung“ haben wollen, dass diese überhaupt noch arbeiten dürfen.

Für diesen Fall ist die anliegende Formulierung der Selbstverständlichkeit gedacht – ohne Bezug auf eine konkrete Fassung der Verordnungen, damit sie allgemeingültig ist.

Bei Bedarf können Sie die anliegende Bestätigung herunterladen und ausdrucken.