Neue Niedersachsen Corona Verordnung bis 2. April 2022

Wie geht es in Niedersachsen mit der Corona-Verordnung weiter?

  • Wie bereits angekündigt, setzt Niedersachsen die Übergangsregelungen um.
  • bis zum 2. April 2022 bleibt es also überwiegend bei den Maßnahmen zur Maskenpflicht, zur Vorlage von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen, also 2Gplus-, 2G- beziehungsweise 3G-Regelungen, beim Abstandsgebot und bei der Pflicht, Hygienekonzepte zu erstellen.
  • Bereits völlig entfallen sind
    • die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
    • die Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen
    • die Pflicht von Betreiberinnen und Betreibern von Einrichtungen mit Publikumsverkehr zur Bereitstellung eines QR-Codes der Corona-Warn-App.

 

  • Ab dem 2. April werden auch die nachfolgenden Regelungen so nicht mehr von Niedersachsen angeordnet werden können –  die bundesgesetzliche Rechtsgrundlage ist bekanntlich weggefallen.
  • Auf Nachfrage, wie es dann weiterginge, äußerte sich MP Weil : Das sei angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens noch unklar – bekanntlich sind die Länder unzufrieden mit der neuen Hotspot-Regelung, die jeweils Landtagsbeschlüsse erforderlich machen würden. Hier soll auf Bundesebene ggfs. nachverhandelt werden, wenn es die Lage erfordert.
  • Hier die wichtigsten Regelungen in Niedersachsen bis einschließlich 2. April 2022:Unter folgendem Link finden Sie die entsprechenden Grafiken: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html#grafik2

 

Kontaktregelungen:

  • Keine zahlenmäßige Einschränkung mehr bei Zusammenkünften und Feiern
  • Auch Ungeimpfte können kommen
  • Bei mehr als 50 Personen gilt 3G-Regel (drinnen/draußen)
  • Wenn man in der Gastronomie feiert : 3G in Innenräumen, FFp2- Maske bis zum Sitzplatz

 

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)

  • 3G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • natürlich kann das hauseigene Hygieneschutzkonzept, vgl. meine E-Mail von eben zum Arbeitsschutz!-auch zusätzliche Regelungen beinhalten, z.B. dass weiterhin Abstand einzuhalten und die Masken aufbehalten werden müssen etc.

Körpernahe Dienstleistungen

  • FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss

Einzelhandel

  • FFP2-Maskenpflicht drinnen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)

  • 2G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • Drinnen: z.B. Schachbrettbelegung der Sitzplätze gilt als Sicherstellung des Abstandes – entfällt sofern durchgängig Maske getragen wird und keine verbale Interaktion stattfindet oder bei Zugang mit 2Gplus-Regel

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • FFP2-Maskenpflicht

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • 3G-Regel
  • FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Nutzung von Sportanlagen

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)

  • FFP2-Maske
  • Öffentlicher Personenfernverkehr
  • Medizinische Maske ausreichend