Wer wird gefördert?
- Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie
- Betriebsinhaber/innen von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Was wird gefördert?
Fortbildungen in folgenden Bereichen:
- Förderung digitaler Kompetenzen wie z.B. digitale Grundbildung, Vernetzung, Automatisierung, Robotertechnik, Einsatz von digitalen Techniken und Formaten im Unternehmen;
- Medien- und Kommunikationstraining und EDV-Schulungen;
- Vermittlung neuer Lernmethoden (z.B. eLearning, Blended Learning oder Web Based Training);
- Digitale Kommunikation und virtuelle Zusammenarbeit, digitales Wissensmanagement;
- Künstliche Intelligenz, Softwareentwicklung und –programmierung
Kompetenzen Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln u. a. :
- Nachhaltige Mobilität, unter anderem Elektromobilität
- Ressourcen- und energieeffiziente Gestaltung von Produkten und Produktionsverfahren
Wie hoch ist die Förderung?
- Zuschuss von bis zu 50 % für Lehrgangs- und Freistellungsausgaben (bis 25,00 Euro pro Zeitstunde für die Lehrgangsausgaben und 19,00 Euro pro Zeitstunde für die Freistellungsausgaben).
- Der Förderbetrag muss mindestens 1.000,00 Euro betragen.
- Pro Unternehmen kann für max. für 20 Beschäftigte eine Förderung beantragt werden.
Ab wann und wo kann beantragt werden?
Förderanträge können ab sofort bei der NBank gestellt werden. Die Förderanträge werden nach der Reihenfolge des postalischen Eingangs berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie bitte in der beigefügten Unterlage.