Übernahme des betrieblichen Anteils der Kosten der ÜLU für 2021

Das Land Niedersachsen hat eine Richtlinie erlassen, um die Betriebe im Jahr 2021 bei den Ausbildungskosten zu entlasten.

Für das Jahr 2021 wird der anfallende betriebliche Anteil der Kosten der ÜLU-Lehrgänge in der Grundstufe, den Fachstufen sowie die Internatsunterbringung mit Vollverpflegung bei Wochenlehrgängen übernommen. Die Betriebe des Handwerks, die ihren Sitz in Niedersachsen haben, werden somit im Jahr 2021 vollständig von den Kosten der ÜLU befreit. Betriebe, für die Insolvenz beantragt oder eröffnet worden ist, erhalten keine Förderung.

Die Förderung erfolgt über die Handwerkskammern. Die Kammern leiten die Zuwendung an die Letztempfänger wie Innungen, Kreishandwerkerschaften etc. weiter, soweit sie die Lehrgänge nicht selbst durchführen. Insoweit erhalten die Betriebe also für 2021 keine Rechnung über die ÜLU-Lehrgänge ihrer Auszubildenden.